Unser "Kleinanzeigenmarkt" ist eine Bürgerinitiative, die von dem Bürgermeister und dem Vorstand der "kfd Daxweiler" befürwortet wird.

Miteinander - Füreinander

"Kleinanzeigenmarkt"

* Die Kleinanzeigen sind ausschließlich für private Inserate gedacht.

Kleinanzeigen AGBs

Widerrufs- oder Rücksenderechte für Kunden bei Privatverkauf auf Kleinanzeigen:
In Online-Kleinanzeigen wird man alte Sachen los, aber

Auch Privatverkäufer müssen sich ans Gesetz halten!

Von 1. Januar 2022 an gilt außerdem: Die Kaufsache muss sich objektiv für ihre gewöhnliche Verwendung eignen und die übliche Beschaffenheit aufweisen.

Wer hingegen unklar oder missverständlich formuliert, trägt die volle gesetzliche Sachmangelhaftung. Das bedeutet: Er steht als Verkäufer zwei Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware genauso gut ist wie es der Käufer aufgrund der Artikelbeschreibung erwarten darf.

Die neue Gesetze gelten für alle Online Privatverkäufe auf eBay, auf Facebook und auf allen Kleinanzeigen!

Die Artikelbeschreibung: Was in der Artikelbeschreibung steht, muss auch stimmen. Andernfalls haften sie selbst dann, wenn sie die Sachmangelhaftung ausgeschlossen haben.
Wenn Sie nicht wissen, ob und inwieweit der angebotene Gegenstand funktioniert, legen Sie das offen. Zum Beispiel:„Ich habe das Gerät auf dem Speicher meiner Eltern gefunden und es selbst nie benutzt. Ich weiß nicht, ob es funktioniert.“

Auf Fehler aufmerksam machen: Werden Schwächen und Fehler in der Artikelbeschreibung korrekt dargestellt, müssen Käufer sich mit der Ware zufrieden geben.
Listen Sie alle bekannten Mängel auf. Sonst nennt man das "arglistiges Verschweigen". Ein Recht auf Rücknahme oder Umtausch gibt es zwar nicht. Sie müssten aber den Kaufpreis mindern oder erstatten. Ob ein Mangel bereits vor dem Kauf vorlag, muss allerdings der Käufer nachweisen.
Gut zu wissen: Typische Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer, Schrammen oder Verfärbungen sind kein Mangel, wenn der Gegenstand als "gebraucht" verkauft wird und Sie als Verkäufer eindeutig auf die Kratzer hingewiesen haben.

Von 1. Januar 2022 an haften Verkäufer auch dann, wenn sie und die Käufer sich über eine bestimmte Verwendung der Kaufsache gar keine Gedanken gemacht haben. Der angebotene Gegenstand ist nach einer Gesetzesänderung auch dann mangelhaft, wenn er objektiven Kriterien wie Verwendbarkeit und oder üblicher Beschaffenheit nicht genügt. Ihn korrekt zu beschreiben, wird dann noch etwas wichtiger. An der Möglichkeit, die Haftung auszuschließen, ändert sich aber nichts.

Sachmangelhaftung: Denn wer verkauft, steht dafür ein, dass der angebotene Artikel der Beschreibung entspricht. Ist der Artikel schadhaft, muss der Verkäufer dafür geradestehen, das nennt man Sachmangelhaftung. Und die greift auch dann, wenn der Verkäufer vom Mangel gar nichts weiß.

Gewährleistung: Wer im Internet gebrauchte Dinge verkauft, muss grundsätzlich dafür einstehen, dass diese Ware genauso gut ist, wie anhand der Artikelbeschreibung erwartet werden kann.

Bei Privatverkäufen gilt aber das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), nicht das EU-Recht. Verkäufer müssen die Haftung über eine bestimmte Formulierung ausschließen, damit der Käufer weiß, worauf er sich einlässt.

Warum ist der Haftungsausschluss wichtig?

Mit einem Haftungsausschluss wird die Verantwortlichkeit einer Person in einem bestimmten Fall durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt. Viele Privatpersonen bieten gebrauchte Gegenstände zum Verkauf an, aber die wenigsten bedenken hierbei, dass hier auch eine Gefahr besteht. Den grundsätzlich gilt, dass auch Privatverkäufer für Mängel haften – selbst dann, wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Nach der Lieferung der Ware ist der Verkäufer demnach noch zwei Jahre lang haftbar, wenn kein Haftungsausschluss formuliert wurde. Doch um die Haftung wirklich ausschließen zu können, ist vor allem die richtige Formulierung entscheidend, denn viele Formulierungen sind ungültig.

Privatverkaufs-Klauseln für Einzelverkauf lautet:
„Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“

Privatverkaufs-Klausel für wiederholten Verkauf oder Leistung erhält:
„Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“
und noch eine zusätzliche Klausel
„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“

Privatverkaufs-Klausel für den Neuware-Verkauf erhält:
"Ich beschränke die Mangelhaftung auf ein Jahr ab Lieferung der Sache."

Wann sind privatverkäufe steuerpflichtig?
Eine Sache wird innerhalb eines Jahres weiterverkauft. Wer binnen zwölf Monate mindestens 600 Euro Gewinn aus solchen privaten Verkäufen erzielt, muss den gesamten Betrag versteuern. Liegt der Betrag unter dieser Freigrenze, ist dieser einkommensteuerfrei.

Informations-Quellen:  Bundesministerium der Justiz (Verbraucherschutz), Stifftung Warentest (online Handel), Internet World, Stern, Wirtschafts Woche, Zeit Online, MDR (Thüringen)

    Daxweiler / Lage


    Daxweiler liegt im Soonwald zwischen Stromberg und Rheinböllen. Erleben Sie jetzt im Internet ein aktives Stück der Daxweiler Ortsgemeinde, die sich in einem schönem Naturgebiet an der Nordostgrenze des Soonwald-Nahe Naturparkgebietes befindet. Hier fängt die Hunsrückhochebene an, wo die Klima mit sehr guten Luftwerten jedem Besucher bei jedem Wetter das passende Ausflugsziel bietet.