Bürger sollen Elementarschäden besser versichern

Quelle: swr-aktuell

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat erneut an die Bürger appelliert sich gegen sogenannte Elementarschäden zu versichern. Es gebe immer mehr extreme Wetterereignisse.

Starkregen oder Hochwasser könnten fast jeden Hausbesitzer empfindlich treffen, teilte das Umweltministerium vor dem Hintergrund der jüngsten Unwetter am Mittwoch mit. Dass das Land für Schäden zahlt - darauf sollten Hausbesitzer nicht setzen.

Umweltministerin Ulrike Höfken (Güne) stellt klar: Vom Land gebe es finanzielle Hilfe nur für Hausbesitzer, die sich nicht gegen Elementarschäden versichern könnten. Und so etwas gibt es offenbar nur sehr selten.

Nach Angaben der Versicherungswirtschaft werden Versicherungen gegen Naturgefahren für fast alle Immobilien in Rheinland-Pfalz angeboten. Alles natürlich eine Frage des Geldes. In Risikogebieten mit häufigem Hochwasser zum Beispiel sind die Versicherungen entsprechend teurer. Manchem Hausbesitzer erscheinen sie unbezahlbar. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschwichtigt: 90 Prozent der Immobilien könnten für unter 100 Euro im Jahr versichert werden.

800.000 Wohnhäuser unterversichert

Die Landesregierung wirbt schon seit Längerem dafür, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Scheinbar mit Erfolg: In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Hausbesitzer mit einer Elementarschadenversicherung gestiegen - von 18 auf 31 Prozent. Noch nicht ausreichend versichert sind laut GDV rund 800.000 Wohnhäuser in Rheinland-Pfalz.

Die Zahl der Fälle, in denen das Land in den vergangenen Jahren nach Unwettern Geld an Privatpersonen gezahlt hat, ist ebenso übersichtlich wie die Höhe der Zahlungen. Laut einer Aufstellung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD flossen 2016 im Kreis Bad Kreuznach in neun Fällen Soforthilfen über insgesamt 22.500 Euro nach Stromberg, Daxweiler, Seibersbach und Dörrebach. Im einem Fall im Kreis Mainz-Bingen in Oberheimbach und in zwei Fällen im Kreis Mayen-Koblenz in Mayen und Mendig zahlte das Land zusammen knapp 11.000 Euro.

2014 gingen nach Unwettern rund 28.500 Euro in den Donnersbergkreis an sechs Betroffene in Waldgrehweiler, Obermoschel, Niedermoschel und Ransweiler. Soforthilfen gibt es vom Land nur in besonders schlimmen Fällen. Wenn ein Unwetter zum Beispiel ein Haus zerstört hat und den Bewohnern die Obdachlosigkeit droht.

In der Regel aber wird die Entschädigung nach der sogenannten Elementarschadenvorschrift abgewickelt. Dort stehen jede Menge Voraussetzungen. Erstmal müssen die Behörden feststellen: Es war ein heftiges Unwetter mit schweren Schäden und vielen Betroffenen. Es wird nur gezahlt, wenn Privatleute die Behebung der Schäden nicht aus ihrem eigenen Vermögen finanzieren können. Geschädigte müssen also ihre Finanzen offenlegen. Es muss ein Schaden von mehr als 3.000 Euro sein. Betroffene müssen die Hilfen beantragen. Die Bearbeitung kann dauern.

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